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AI Act

Die KI-Verordnung der EU in der betrieblichen Praxis: Rollen, Fristen und Pflichten – übersetzt in Aufgaben, die im Unternehmen tatsächlich jemand erledigen muss.

Worum es geht

Die meisten Unternehmen im Mittelstand sind nach der KI-Verordnung Betreiber, nicht Anbieter. Das entscheidet über fast alles Weitere: Wer ein zugekauftes System nur einsetzt, trägt einen deutlich kleineren Pflichtenkatalog als wer eines entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet. Die Rollenbestimmung steht deshalb am Anfang, nicht am Ende der Prüfung.

Die Fristen laufen gestaffelt: Die Pflicht zu ausreichender KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, seit dem 2. August 2026 beaufsichtigt in Deutschland die Bundesnetzagentur, und die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Artikel 4 verlangt dabei Maßnahmen, keine Zertifikate – eine Bemühens-, keine Ergebnispflicht.

Diese Beiträge ordnen die Anforderungen betrieblich ein und ersetzen keine Rechtsberatung. Sie beantworten die Frage, die in der Praxis zuerst kommt: Wer muss bis wann was nachweisen können – und wie sieht der Nachweis aus, wenn keine Prüfung vorgeschrieben ist?

Begriffe AI Act, Governance, Guardrail, Shadow AI

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