Werkzeug

AI-Act-Betroffenheits-Check

Acht gezielte Fragen zu Ihrem KI-Einsatz. Ermitteln Sie Ihre gesetzliche Rolle (Anbieter oder Betreiber) nach dem EU AI Act und erhalten Sie eine klare Übersicht Ihrer Pflichten und Stichtage. Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Daten bleiben lokal in Ihrem Browser.

Zwischenstand

0 / 8
Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen KI-Tools für die tägliche Arbeit?

Gemeint ist jede geschäftliche Nutzung: von KI-Funktionen in Schreib- und Tabellenprogrammen über Bildgeneratoren bis hin zu ChatGPT oder Copilot für E-Mails und Code. In fast allen Unternehmen nutzen Mitarbeiter solche Tools bereits eigenständig.

Gilt auch für frei verfügbare Tools wie ChatGPT, die nicht offiziell eingekauft wurden.

Entwickeln Sie eigene KI-Lösungen oder bieten Sie Software mit KI unter eigenem Namen für Kunden an?

Wenn Sie KI-Modelle selbst programmieren oder fremde KI-Dienste in Ihr eigenes Produkt einbinden und an Kunden verkaufen, gelten Sie als Anbieter. Für Anbieter gelten deutlich umfangreichere gesetzliche Auflagen als für reine Anwender.

Entscheidet über Ihre Rolle: Wer KI vertreibt, gilt rechtlich als Anbieter („Provider“) mit strengen Pflichten.

Passen Sie zugekaufte KI-Systeme grundlegend an oder trainieren Sie diese mit eigenen Unternehmensdaten?

Normale Prompts oder Standardeinstellungen sind unkritisch. Wenn Sie aber ein bestehendes KI-Modell mit eigenen Daten nachtrainieren (Fine-Tuning) oder für einen völlig neuen Zweck umbauen, stuft das Gesetz Sie unter Umständen als Anbieter ein.

Durch wesentliche Anpassungen können Sie rechtlich vom reinen Nutzer zum Anbieter werden.

Wird KI bei Bewerbungen, Mitarbeiterbewertungen oder Kündigungen eingesetzt – oder ist das geplant?

Dazu zählen KI-Tools, die Lebensläufe vorfiltern, Bewerber bewerten oder Arbeitsleistungen analysieren. Oft sind solche Funktionen in moderner HR-Software bereits enthalten. Weil die Vorbereitung Zeit braucht, zählt auch ein geplanter Einsatz.

Gilt im Gesetz als Hochrisiko-Bereich mit strengen Vorgaben ab dem 2. Dezember 2027.

Setzen Sie KI ein, um die Kreditwürdigkeit von Personen oder Risiken bei Versicherungen zu berechnen?

Gemeint sind Systeme, die Finanz- und Bonitätsrisiken oder Versicherungstarife von Privatpersonen automatisiert bewerten. Reine Betrugserkennung im Zahlungsverkehr fällt ausdrücklich nicht darunter.

Ebenfalls gesetzlicher Hochrisiko-Bereich mit Frist bis zum 2. Dezember 2027.

Kommunizieren Kunden oder externe Personen direkt mit einer KI (z. B. Chatbot oder Telefonassistent)?

Sobald Außenstehende mit einem Chatbot auf Ihrer Website oder einem Telefon-Sprachassistenten interagieren, müssen Sie direkt zu Beginn darauf hinweisen. Ein versteckter Hinweis im Impressum oder in den AGB genügt nicht.

Transparenzpflicht: Nutzer müssen sofort erfahren, dass sie mit einer KI sprechen (gilt bereits).

Veröffentlichen Sie Texte, Bilder, Ton oder Videos, die weitgehend von einer KI erzeugt wurden?

Inhalte, die überwiegend maschinell erstellt und öffentlich publiziert werden (z. B. auf Websites oder Social Media), müssen gekennzeichnet werden. Haben Sie einen KI-Entwurf selbst gründlich geprüft und überarbeitet, entfällt die Kennzeichnungspflicht in der Regel.

Kennzeichnungspflicht: KI-generierte Medien müssen als solche erkennbar sein (gilt bereits).

Nutzen Sie Systeme, die Emotionen von Mitarbeitern erfassen oder Menschen nach ihrem Verhalten bewerten?

Die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz (z. B. in Videocalls) sowie Social Scoring sind nach der KI-Verordnung streng untersagt. Wenn Sie hier nicht sicher „Nein“ sagen können, müssen diese Funktionen umgehend abgeschaltet werden.

Ausnahmslos verboten: Gilt seit Februar 2025 ohne jede Übergangsfrist (Art. 5).

Die interaktive Auswertung benötigt JavaScript. Die acht Fragen oben sind auch ohne Skript vollständig lesbar und eignen sich als strukturierte Vorlage für Besprechungen mit Geschäftsführung und Rechtsabteilung.

Weiterführende Ressourcen

Danach

Die wichtigste Maßnahme nach diesem Check ist eine verbindliche interne Regelung. Der Richtlinien-Generator erzeugt dafür einen passenden Entwurf. Fachbeiträge zur KI-Verordnung finden Sie unter dem Thema AI Act.